Wir erstellen für Sie zielorientierte Marketing-, Verkaufs- und Kommunikationskonzepte. Mit der Unterstützung unseres grossen, sehr sorgfältig aufgebauten Netzwerkes bieten wir Ihnen sämtliche Leistungen aus einer Hand an. Wir analysieren für Sie den Markt und vermitteln Ihnen Lösungsansätze sowie fertig umgesetzte Dienstleistungen für Ihr individuelles Anliegen.
Wir liefern Ihnen Ansatzpunkte zur Optimierung des Marketings mit Fokus auf Markenmanagement und Marketingplanung.
Strategische Fragestellungen betreffend die Überprüfung, Weiterentwicklung von Zielrichtungen, Konzepten und Maßnahmen einschließlich der Gestaltung gesamthafter Geschäftsmodelle.
Steigerung der Vertriebsperformance durch modernste Mess- und Analyseverfahren.
Konsequentes Projektmanagement von der Datenanalyse bis zum Launch der IT-Lösung.
In Restrukturierungsprojekten bringen wir Frischluft ins System und setzen die Einzelteile neu zusammen. Das schafft Platz für Neues und macht den Standort wieder fit.
Die automatisierten Basisreports der integrierten Bereiche zeigen mit den Zielfestlegungen die größten Chancen auf.
Gemeinsam entwickeln wir für Marken mit Potenzial zielorientierte Marketing-, Verkaufs- und Kommunikationskonzepte.
IMPRESSUM
jetztwerk.com GmbH
Kellner 17
4841 Ungenach
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ATU69927289
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Fredy Scheucher
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jetztwerk.com GmbH, Kellner 17, 4841 Ungenach
Die Jetztwerk.com GmbH (im Folgenden „Jetztwerk“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Jetztwerk und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sind nur wirksam, wenn sie von Jetztwerk schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragpsartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Vertragspartners widerspricht Jetztwerk ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch Jetztwerk bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Jetztwerk sind freibleibend und unverbindlich.
Wurde Jetztwerk im Vorfeld eines Vertragsabschlusses vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Jetztwerk dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Jetztwerk kommen diese AGB zur Anwendung.
Der potentielle Vertragspartner anerkennt, dass Jetztwerk bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl Jetztwerk selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept enthält relevante Ideen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der geplanten Zusamenarbeit ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Vermarktungs- und Vertriebsstrategien, Beibringung von dritten Partnern usw. angesehen, auch wenn sie als solches kein „Werk“ darstellen.
Der potentielle Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Jetztwerk im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Soferne der potentielle Vertragspartner der Meinung ist, dass ihm von Jetztwerk Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Jetztwerk binnen 7 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Jetztwerk dem potentiellen Vertragspartner eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Vertragspartner verwendet, so ist davon auszugehen, dass Jetztwerk dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Vertragspartner kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Jetztwerk ein.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Jetztwerk zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient bzw. bedient hat.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Hauptvertrag und dessen Anhängen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Jetztwerk. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Vertrages völlige Gestaltungsfreiheit der Jetztwerk.
Der Vertragspartner wird Jetztwerk zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind, auch wenn diese erst nach Vertragsabschluss bekannt werden.
Der Vertragspartner gewährleistet, über sämtliche allenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses benötigten Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte zu verfügen bzw. allfällige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Wird Jetztwerk wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner Jetztwerk schad- und klaglos; er hat Jetztwerk sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Jetztwerk durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Jetztwerk bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Jetztwerk hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Besteht die Leistung von Jetztwerk in der Lieferung von Waren, so gelten zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen folgende Regelungen.
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und vereinbarter Anzahlungen. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lie-ferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffver-sorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwer-nissen, sofern sie nicht von Jetztwerk zu vertreten sind. Jetztwerk wird den Vertrags-partner hiervon unverzüglich benachrichtigen. Jetztwerk hat Beeinträchtigungen des Ver-tragspartners so gering wie möglich zu halten.
Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Werkes auf den Vertragspartner über.
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, einschließlich des verlängerten Ei-gentumsvorbehaltes.
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf sechs Monate nach Wareneingang.
Bei begründeter Mängelrüge ist Jetztwerk nach seiner Wahl zu Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet, sofern es sich nicht nur um unwesentliche Mängel handelt. Kommt Jetztwerk diesen Verpflichtungen innerhalb angemessener Fristen nicht nach, ist der Vertragspartner berechtigt, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklä-ren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossenen. Mangelhafte Teile, die ersetzt wurden, sind auf Verlangen von Jetztwerk auf dessen Kosten zurückzusenden. Eigen-mächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.
Unberührt bleibt die Haftung aus den nationalen Produkthaftungsgesetzen.
Die Regelungen zu Provisionszahlungen (Pkte. 7. u. 8. dieser AGB) gelten für die Liefe-rung von Waren sinngemäß. Preise verstehen sich zudem, wenn nicht ausdrücklich an-ders vereinbart, ohne Liefer- und Versandkosten.
Jetztwerk ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt grundsätzlich im eigenen Namen. Jetztwerk wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Jetztwerk ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren der Jetztwerk weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Jetztwerk eine taugliche Sicherheit leistet;
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Jetztwerk fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entstehen Provisionsansprüche der Jetztwerk für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Jetztwerk ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Provisionen verstehen sich als Netto-Provisionen zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Alle Leistungen der Jetztwerk, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Provision abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Wird das Vertragsverhältnis seitens des Vertragspartners einseitig beendet, ohne dass ein im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB genannter Grund vorliegt, hat er Jetztwerk die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Jetztwerk begründet ist, hat der Vertragspartner der Jetztwerk darüber hinaus die gesamte für diesen Auftrag vereinbarten Provisionen zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Jetztwerk bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Jetztwerk, schad- und klaglos zu stellen. Die Bestimmungen zum Konzept- und Ideenschutz gelten sinngemäß.
Provisionen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung allfälliger Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, Jetztwerk die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann Jetztwerk sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiters ist Jetztwerk nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Jetztwerk für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Jetztwerk aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von der Jetztwerk schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Jetztwerk ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Jetztwerk und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Jetztwerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Jetztwerk. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Jetztwerk und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz der Jetztwerk. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Jetztwerk und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Jetztwerk sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Jetztwerk berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.